Flug Sport Verein Laichingen e.V.
Wissenswertes


 
2017-09-01: Hinweise zur Drohnenverordnung vom April 2017, Quelle DAeC-Sonder-Newsletter:
Nach Ende der Übergangsfrist treten ab 1. Oktober 2017 neue Regeln in Kraft.
Dann werden Flugmodelle und Multicopter (Drohnen) ähnlich behandelt:
Z.B.
  • Kennzeichnungspflicht ab 250 Gramm Abflugmasse: Eine feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift des Piloten muß gut sichtbar am Flugobjekt angebracht werden.
  • Ab 2 kg ist ein Kenntnisnachweis ('Drohnen-Führerschein') erforderlich.
       Hier reicht eine Pilotenlizenz ! Scheininhaber haben ausreichend Kenntnisse über das Luftrecht und die Lufträume.
       Wer noch keine hat, kann den Nachweis online erwerben:
       kenntnisnachweis-modellflug.de,
       siehe auch Menüpunkt 'Wissensvermittlung'.
  • Eine Erlaubnispflicht, ausgeben von der Landesluftfahrtbehörde, wird bei Geräten über 5 kg benötigt.
  • First-Person-View: Wird außerhalb der Sichtweite ein Monitor oder 'ne VR-Brille zur Flugkontrolle eingesetzt, so ist die Flughöhe auf 30 m begrenzt. Mit direktem Sichtkontakt gelten 100 Meter Höhenbeschränkung. Ab 100 Metern gilt bei Modellen der Kennnisnachweis, für Drohnen besteht Erlaubnispflicht.
  • Haftpflichtversicherung, Überflugverbote (Wohngrundstücke, Bahnlinien, Straßen), etc.
Weitere Infos:
 
2017-05-11: Hier nochmal der Aufruf an alle Aktiven ihre Lizenz- und Medicaldaten im Vereinsflieger zu hinterlegen. Die eMail von Basti.N mit dem Beschluß des Vorstandes/Beirats wurde wohl von manchen überlesen.
Das Vorgehen ist ganz einfach:
Anmelden (gleiche eMail-Adresse wie beim Verein angegeben),
dann unter dem Reiter   'Mein Profil',
den gleichnamigen Menüpunkt   'Mein Profil'   auswählen,
und die Eingabe mit dem Button   'Bearbeiten'   starten.
vf
Dann kann man unter dem Reiter 'Lizenzen' seine Daten bequem in die Masken einpflegen. Bei ZÜP und Medical das Ablaufdatum nicht vergessen. Dann kann man sich per eMail erinnern lassen, um rechtzeitig eine Erneuerung zu planen. Siehe Einstellungen / Mailbenachrichtigungen.
COOL!
vf
 
2017-03-29: Info zur Abgabe von Flugplänen.
Beim BWLV gibt es unter "Service&Beratung" / Downloads / BWLV Allgemein" ein Merkblatt zum Flugplan. Das ist die NfL 1-252-14. Empfohlen für alle, die mit einem einmotorigen Raddl über den Ärmelkanal fliegen wollen. Danke an Jürgen.B für die Info.
 
2016-07-23: Hinweis zur Flugmedizin:
Das 15. Änderungsgesetz zum LuftVG erhält Änderungen für
die Flugmedizin und die technische Umsetzung beim Medical.
   - Wegfall der Pseudonymisierung
   - zukünftig elektronische Übermittlung des
     Antrags und des
     medizinischen Untersuchungsberichts
   - Angabe der persönl. Referenznummer bleibt
Unser 'Fliegerarzt' besucht die vorgeschriebene Schulung
des LBA und wird über die neuen Verfahren berichten.
 
2016, April: Regelung Bugkupplungsschlepps für Schwerpunktkupplung aufgehoben
Wir hatten doch neulich kontroverse Diskussionen, ob die alte Regelung übernommen wurde.
Nun ist klar, die Pflicht wurde aufgehoben.
Siehe auch DAeC-News,
Zitat DAeC:
Die in der LuftBO beschriebene Verpflichtung für Segelflugpiloten, fünf Flugzeugschlepps
in den vorausgegangenen sechs Monaten durchgeführt zu haben, um an der Schwerpunktkupplung
geschleppt werden zu dürfen, gilt nicht mehr.


Deshalb gibt es auch eine neue SegelflugBetriebsOrdnung (SBO)
des DAeC, Stand: April.2016, dort siehe Kapitel 2.2.2.
Der Entfall der Pflicht bedeutet ja nicht daß man mal nen F-Schlepp üben darf.
 
Luftraumdatei:
Für alle die ihre Navigationshilfsgeräte jetzt schon auffrischen möchten:
Die Luftraumdatei der DFS im OpenAir-Format findet man beim DAeC, bzw. DirektLink zur TextDatei (Stand 29. März 2018) .
 
2015-04-09: Die Kurzanleitung zum download Windenbetrieb darf sich gerne jeder mal durchlesen.
Für die Windenfahrer dient sie als Gedächtnisstütze für den Auf- und Abbau, sowie den Schleppbetrieb.
Richi wird eine Papierversion in der Rücklehnentasche des Windenfahrersitzes hinterlegen.
Verbesserungsvorschläge an Richi oder Karle3.
Und auch interessant, die StartWindenfahrer-Bestimmungen des DAeC und die Fotostrecke zum Spleißen.
 
2015-04-02: Nachtrag zum Frühjahresbriefing:

  -   Übersicht über die Gültigkeit und die Verlängerung der EASA Lizenzen.
  -   VereinsCheckliste (von Esther Schmalz, BWLV, arbeitsgruppe human factors).

Weitere Links:
  -   SERA (wikipedia)
  -   SERA bei EuroControl
  -   Sektoren, Infos vom BWLV, Segelflug-ATIS 134,500 MHz!
  -   das LBA zu SERA ( VO(EU) Nr. 923/2012 (SERA) ) vom 2014-11
  -   Linksammlung zu SERA der DfS.
  -   RMZ Beispiele: Mengen und Schwäbisch Hall, ( RMZ / radio mandatory zone, AIC VFR 01, NfL 1-240-14 )
  -   die neue Luftraumstruktur (nach Entfall des Luftraum F und der Klasse HX)

Hinweis:
Das Medical kann innerhalb von 45 Kalendertagen vor
Ablauf der Gültigkeit ohne Verschiebung erneuert werden.
 
srss
2015-01: SERA versus LuftVO:
Die NfL I 288/12 hat die Umsetzung der SERA bis zum Dezember 2014 verzögert. Siehe auch hier. Danach, also ab jetzt, gilt nun folgendes:
Die SERA (Standardized European Rules of the Air) hat mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 den Begriff der 'Nacht' neu definiert, Zitat der Definition Nr 97:
"Nacht": die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen
Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen
Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet
am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte
der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet;

Um sowohl die klassische nautische Dämmerung als auch die bürgerliche Dämmerung (Civil Dawn) zu erfassen, gibt es nun folgende Seite. Dort werden die jeweiligen Zeiten für Sonnenauf- bzw. Untergang für unseren Platz berechnet.

Wir sind zwar allermeistens nur VFR-Flieger, ein Blick in die Regeln kann aber der Auffrischung dienen, z.B.:
- SERA.3215 regelt die Beleuchtung der Flugzeuge.
- SERA.4001 definiert die Pflicht zur Flugplanabgabe.
- SERA.5005 listet die Sichtflugregeln.
 
Hinweis zur Umschreibung der Lizenzen nach VO(EU) 1178/2011.
Auch die reinen Segelflieger müssen bis 8.April 2015 ihre alten Scheine umwandeln lassen.
Anträge zum Umschreiben der Lizenzen findet man beim Regierungspräsidium Tübingen bei
Regierungspräsidien
Themen / Straßenwesen und Verkehr / Luftverkehr / Lizenzierung und Ausbildung / Formulare ab 09.04.2013
.
Man muß sich entscheiden, ob man einen Schein nach LAPL(S)-Verordnung oder die Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL) haben möchte. Letztere ist international gültig, hat ein anspruchsvolleres Medical (Klasse 2) und berechtigt zum Passagierflug gegen Entgeld. Siehe auch DAeC, Punkte 11 und 13.
Der Antrag muß gemäß Paragraph 120 der LuftPersV von einem Fluglehrer mit dessen Lizenznummer bestätigt werden.

Aufrechterhaltung
Sowohl LAPL(S) als auch SPL sind nur mit folgenden Voraussetzungen gültig, die in den letzen 24 Monaten erfüllt wurden:
- 5 Stunden Flug als verantwortlicher Pilot (PIC), ohne Motorsegler (TMG)!
- 15 Starts, dabei mind. 5 in jeder Startart (außer Gummiseil, da reichen 2)!
- 2 Schulungsflüge mit einem Lehrberechtigten!

Dank an Düsen-Basti für die weiterführende Info:
Es gelten aktuell sowohl die VO(EU)1178/2011, als auch die LuftBO und LuftPersV.
Somit bleibt's bei der 90-Tage Regel für die Mitnahme von Passagieren (FCL.060), Scheininhaber gelten dabei nicht als Passagiere und dürfen mitfliegen.
 
2014-08: Wettbewerbsaufgaben nach Segelflug-Wettbewerbsordnung (SWO) des DAeC:
AAT = (Assigned Area Task) oder auch SAA (Speed Assigned Area):
Geschwindigkeitsaufgabe mit festgelegten Wendegebieten (kreis- oder kuchenförmig). Der Teilnehmer muß über einen durch festgelegte Wendegebiete definierten Streckenbereich eine möglichst hohe Geschwindigkeit erzielen. Eine Mindestzeit wird meist vorgegeben.
RT = (Racing Task):
Geschwindigkeitsaufgabe über eine Strecke mit festgelegten Wendepunkten (z.B. Landmarken und Bauwerken: Kirchen/Klöster, Bahnhöfe, Flußmündungen, Kreuzungen, Flugplätze).
DAA = (Distance Assigned Area):
Distanzaufgabe mit festgelegten Wendegebieten (wie bei AAT), es gewinnt also die größte geflogene Strecke. Allerdings wird die Wertung durch eine Maximalzeit begrenzt.
 
2014-06-23: Technischer Hinweis - Bookmark-Icons:
Da unsere Homepage mittlerweile häufig mittels Tablet- oder anderen Mobilgeräten betrachtet wird, wurden sog. Touch- bzw. WebClip-Icons eingefügt. Damit ist es möglich die Seitenreferenz als Button auf die Startseite (Home-Bildschirm) zu kopieren. Das Anwählen dieses Buttons führt dann direkt zur Seite, ähnlich den Verweisen (links, Shortcuts) aus dem Desktop oder den Favoriten/Lesezeichen der Browser. Momentan sollte dies bei allen iApfel, Androiden und Win8-Geräten funktionieren.
Wie wird's gemacht? Hier am Beispiel eines Android-Tablets mit Firefox:
icons Im Browser die Adressleiste lange gedrückt halten, dann erscheint ein Menü, bei welchem "Zum Startbildschirm hinzufügen", oder "Verknüpfung hinzufügen" oder Ähnliches angewählt werden kann.
Im Ergebnis erhält man ein Icon, dessen Aktivierung den Browser mit der Homepage öffnet. icons
 
autohider
Hinweis in eigener Sache:
Da unsere Homepage zunehmend auch mit mobilen Geräte besucht wird, gibt es als Versuch eine kleine Anpassung:
Bei 'schmalen' Bildschirmen, bzw. schlanken Browserfenstern wird die rechte Spalte (Sponsoren, Wetter, Metar, usw.) ausgeblendet.
Diese läßt sich auf Wunsch manuell wieder einblenden - einfach das grüne Feld rechts oben anklicken.
 
2013-08: Laut der NOTAM A4024/13 der DFS wurde für VFR die GAFOR-Abfrage über Telefon oder FAX eingestellt.
Der Dienst bleibt kostenfrei, allerdings nur noch per Web.
Das VFR-eBulletin ist nur noch nach vorheriger Registrierung benutzbar.
Es ist zum Selbstbriefing sehr geeignet, ein Ausdruck ist nach § 3a LuftVO ein rechtsgültiger Nachweis der Flugvorbereitung.
Quelle: Deutsche Flugsicherung.
EDGG EDMM EDWW
FROM 13/08/01 00:01 UNTIL 13/09/30 23:59 A4024/13
CANCELLATION OF THE GAFOR (GENERAL AVIATION FORECAST) SERVICE BY
PHONE AT 01.08.2013. THE GAFOR WILL BE STILL PROVIDED FREE OF CHARGE
AT WWW.DWD.DE/LFBERICHTE
 
2013-05-03: Die aktuelle Regelung für Passagierflüge gegen Entgeld findet man beim DAeC. Das entsprechende Schreiben (Aktenzeichen: LR 24/6172.2/0) des BMVBS kann bei der AOPA heruntergeladen werden.
 

Der Grenzschichtkäfer - oder, wie dick ist eigentlich die Grenzschicht?

Aerodynamisch gesehen ist ein Segelflugzeug ein von einem Medium (Luft) umströmter Körper. Für den Fluß der Luftteilchen nahe der Oberfläche gibt es eine Modell-Vorstellung der Physiker.
Auf Grund der Oberflächen-Reibung und der Zähigkeit der Luft bildet sich eine dünne Luftschicht nahe der Oberfläche. In dieser sog. Grenzschicht steigt die Geschwindigkeit der Luftteilchen von Null (direkt auf der Oberfläche) bis auf die Geschwindigkeit der umgebenden Luftströmung an.

Aber wie dünn ist sie denn nun?!

Diese aeordynamische Frage hatte mich längere Zeit beschäftigt. Die befragten Fluglehrer antworteten mit "sehr dünn", ohne dies zu präzisieren. Sich mit Navier-Stokes-Gleichungen zu befasssen, überlasse ich gerne anderen Leuten.

Eines Tages schlich sich die Frage nach der Grenzschichtdicke wieder ins Bewußtsein: Während eines Fluges entdeckte ich in meinem Sichtfeld einen kleinen grünen Käfer, der an der Außenseite der Haube entlang krabbelte.
Immer wenn er sich in die Höhe reckte, begann sein Körper in der Strömung zu vibrieren.
Das war ihm offensichtlich unangenehm, so daß er sich wieder geduckt weiterbewegte.
Aha, die Grenzschicht schützt den Käfer vor dem weggeweht werden!

Die Nachforschungen in der heimischen Literatur ergaben leider wenig weiterführende Informationen. Die Details finden sich allerdings im Buch
   Grundlagen für den Entwurf von Segelflugzeugen,
   von Fred Thomas, ISBN 3-87943-682-7, 2. Auflage 1984, Motorbuchverlag Stuttgart,
   siehe auch hier.
Gleich in den Grundlagen bei der Reynoldszahl findet man eine Antwort.
Zitat:
"Sie ist umso dünner, je größer die Reynoldszahl ist. Ihre Dicke beträgt im Bereich der Profilnase eines Flugzeugflügels einige Millimeter, im Bereich der Flügelhinterkante einige Zentimeter" .

Na also!

Und früher hieß es, man müsse den Lack auf Hochglanz polieren, damit sich die Strömung am Flügel leichter tut...

Karle3

 
TEST,
Siehe auch online-test. Wer Java trotzdem benötigt, möge baldmöglichst die Version 7.21 (sieben EINUNDZWANZIG der JRE) nachinstallieren!
2013-04-19, update:
Version 7.21, siehe hier und da.
2013-03-01, update:
Auch die Februar-Patches haben's nicht dicht gekriegt. In der Ausgabe 7.15 ist wieder ne ZeroDay-Attacke drin, Details hier.
2013-01-21, update:
Und der Spaß geht weiter, im Update 7.11 ist noch ein Leck enthalten - zum Heulen! Nun springen sie gleich auf die sieben dreizehn.
2013-01-16, update:
Witzig ist auch der Kommentar eines polnischen Sicherheitsexperten. Nach dessen Aussage wurde ein Teil des Problems schon im September letzten Jahres an den Hersteller gemeldet:
"Bugs are like mushrooms, in many cases they can be found in a close proximity to those already spotted. It looks Oracle either stopped the picking too early or they are still deep in the woods..."
- Fehler sind wie Pilze. Oft findet man sie dort, wo man schon andere gefunden hat. Entweder hat der Hersteller zu früh mit dem Einsammeln aufgehört, oder er steht noch tief im Wald.

2013-01-14, update: Die Hersteller von Schutz-Software sind aktiv, so können einige aktuelle Virenscanner (z.B.) die Bedrohungslage erkennen. Manche Browser sperren, bzw. deaktivieren das Java-Plugin selbstständig. Das Java-Update zur Beseitigung der Ursache ist die Version 7.11, siehe release-notes, alert und golem.de.
2013-01-12, update: Die Sicherheitslücke wird bereits aktiv ausgenutzt, um Trojaner zu verbreiten!
2013-01-11: Oracle Security Alert for CVE-2013-0422: Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) warnt dringend vor der gefährlichen Sicherheitslücke in der aktuellen Java-Version (7.10).
Es wird zum DEINSTALLIEREN oder zumindest dem DEAKTIVIEREN der Java-Umgebung geraten, solange es noch keinen Update gibt.
Wie man Java im Browser deaktiviert, findet man HIER.
Siehe: BSI, heise.de, golem.de.

Als ich den im Netz gefundenen Beispiel-Code probehalber übersetzen wollte, ist sofort der Virenscanner aktiv geworden - aber darauf sollte man sich nicht verlassen! Das Beispiel hätte zwar nur den bordeigenen Taschenrechner gestartet, aber sowas darf ein Java-Applet innerhalb eines Browserfensters niemals tun! Da tut man immer brav updaten, und dann hat ausgerechnet der SecurityManager der Laufzeitumgebung eine fette Lücke - grrrrhhh!

Karle3

 
lancom
2012-06: Ein wenig Werbung:
Durch den Einsatz der Flugleiter Software war es nötig unseren Flugleiterwagen mit WLAN auszustatten, damit die Software einen Direktzugriff auf ein Rechenzentrum im Internet hat.
In diesem Fall half uns die Fa. Lancom, die uns mit Rat und Tat zur Seite stand.
  • Problem 1: Funkstrecke
    Je nach Windrichtung, wechselt der Ort des Flugleiterwagens, die Strecken von ca. 600m (Piste 25) und 200m (Piste 07) mussten überbrückt werden. Im WLAN-Frequenzbereich sind diese Strecken nicht mit herkömmlichen Antennen zu überbrücken.
    Hier wurden auf dem Dach des Clubheimes ein Rundstrahler 2,4 GHz (LANCOM AirLancer Extender O-360ag, Dual-Band Outdoor-Antenne) und eine Richtfunkantenne 5 GHz installiert (LANCOM AirLancer Extender O-9a, Outdoor-Antenne).
    Auf dem Flugleiterwagen nimmt ein Rundstrahler die Signale der beiden Frequenzen auf (LANCOM AirLancer Extender O-360ag, Dual-Band Outdoor-Antenne).
  • Problem 2: Jegliche Netzgeräte stören den Funk im Flugleiterwagen.
    Durch den Einsatz eines Lancom Routers "LANCOM IAP-321 Wireless" konnte auf das Netzgerät verzichtet werden, da der Router mit 12V Spannung funktioniert. Außerdem ist der Router speziell gekapselt um elektromagnetische Störungen zu vermeiden. Der Router hat die Aufgabe beide WLAN Signale (2,4 GHz und 5GHz) in ein LAN-Signal umzuwandeln.
  • Problem 3: Der Internetanschluss ist im Clubheim installiert.
    Hier übernimmt der (LANCOM L-322agn Wireless) das komplette Management, um das LAN Signal des Internet Routers in ein WLAN Signal umzuwandeln ohne dass es zu Verlusten kommt.
Wir haben uns das Equipment von einem Profi aufbauen lassen und haben die Antennen einmessen lassen, um die Datendurchsatzrate und Feldstärke zu ermitteln.
 
2012-01: Hinweis zur Netzsicherheit:
Das BSI empfiehlt die Überprüfung von PCs auf Schadsoftware "DNS-Changer".
Hierzu gibt es einen einfachen Test auf www.dns-ok.de, den man doch mal schnell aufrufen kann.
Siehe auch Bürger-CERT und botfrei.de
 
2011-11: Die neuen Medien, allen voran die sog. sozialen Netze kann man entweder meiden, oder aber den bewußten Umgang mit ihnen lernen - das nennt man dann Medienkompetenz.

Allgemein gilt, daß die Betreiber meist mehr persönliche Daten sammeln, als dem Anwender zunächst bewußt ist. Am Beispiel hier kann sich jeder mal überlegen, ob jemand den man nicht kennt, das alles wissen sollte.

Und wer meint, er hätte nichts zu verbergen, darf mir gerne seine Steuererklärung zu Veröffentlichung zumailen :-)

Karle3

 
2011-06-09, Hinweis:
Das Unternehmen Facebook hat die automatische Gesichtserkennung auf Bildern aktiviert, und zwar ohne die Benutzer vorher zu fragen. Jeder Nutzer darf sich nun überlegen, ob er diese Funktion als sinnvoll erachtet, oder sie in seinen persönlichen Einstellungen deaktivert.
Neunzehnhundertvierundachtzig Grüße an George Orwell.
Mehr Infos gibt's bei heise.de und faz.net oder bei ftd.de.

Karle3

 
2011-03-14, aus aktuellem Anlaß:
Falls sich jemand für die aktuelle Belastung
ionisierender Strahlung in der Luft interessiert,
so kann er ja mal gelegentlich auf die Grafik der
Meßstation für atmosphärische Radioaktivität
auf dem Schauinsland gucken. Sie zeigt die gemittelte
Zerfallsrate (Becquerel) bezogen auf einen Kubikmeter Luft.
Vermutlich wird es einige Tage dauern, bis die japanischen
Isotope auch zu uns geweht wurden.
Weitere Verweise:
wichtig

 
2010-04-12:
Für die Übersetzung englischer Begriffe aus der Fliegerei (Aileron, Rudder, Elevator) gibt's Wörterbücher:

 
2010-01-09:
ICAO-Karte 2010

Die Farbgebung der deutschen ICAO-Karten wird ab 2010 harmonisiert, das wichtigste:
  • Alle Lufträume haben blaue Grenzen, es sind Unter- und Obergrenze angeben.
  • Die Höhenangabe MSL entfällt, somit gilt ft/MSL,
    sofern nicht anders angegeben (GND, AGL, FL).
  • Flugbeschränkungsgebiete (ED-R, ED-D) sind rot.
  • Die Grenzen des Luftraum-E sind nur eine Linie, statt blauem Band.
  • Die Grenzen der FIS-Gebiete sind grün gestrichelt.
Wer sich genauer informieren will, hier ein paar Verweise:

 
2010-01-07:
Turbo-Lärmschutz

Die ausklappbaren Hilfsmotoren bei Segelflugzeugen dienen als Heimkehrhilfe oder zum Überbrücken thermischer Hungerstrecken. Sie werden gemeinhin als 'Turbo' bezeichnet. Deren Lärm ist allerdings für uns Piloten, wie auch für die Bevölkerung sehr unangenehm. Die möglichen Gegenmaßnahmen (z.B. großer Schalldämpfer) sind wegen dem begrenzten Stauraum und dem Mehrgewicht stark eingeschränkt. Außerdem sorgen auch die Luftwirbel des Propellers für eine Geräuschentwicklung.

Hierzu findet man im Web eine sog. 'Technische Mitteilung', mit denen ein Flugzeughersteller Änderungen und Korrekturen seiner Machinen veröffentlicht. Siehe hier. Die Modifikation der Faltluftschraube besteht in der Anordnung der fünf ausfaltbaren Blätter in unterschiedlichen Winkeln. Damit dadurch keine Unwucht entsteht, sind die Blätter unterschiedlich lang. Man verhindert so, daß sich die einzelnen Wirbel der Blätter zu einem großen Wirbel vereinigen. Erstaunlich, diese Maßnahme zur Lärmreduzierung stammt aus dem Jahr 1988! Die Umrüstung ist optional, weil sie keine Sicherheitsrelevanz besitzt. Und auch hier gilt - Komfort ist teuer. Moderne Flugzeuge wie unsere Turbo-Duo haben diese asymetrische Luftschraube schon ab Werk.

 
2009-11-02: Die Frage, die immer wieder gestellt wird ist:
"Warum sind die Cambilder so dunkel?"

Die Komplexität ein brauchbares Bild darzustellen ist nahezu unendlich. Von Belichtungseinstellungen bis Verschlußzeiten ist alles möglich. Hinzu kommt noch, dass die Anordnung der Kameras irgendwann Richtung Sonne zeigt, was die Belichtungsmessung extrem kompliziert macht. Dabei ist die primäre Frage: Was will man darstellen und anzeigen lassen?
  • Die einen sagen: "Ich will eine Wolkenstruktur sehen wie eine Wettercam."
  • Die anderen meinen: "Ich will das Geschehen auf dem Flugplatz beobachten. "
Die Wahrheit liegt wie immer in der Mitte. Um eine Wolkenstruktur darstellen zu können, müssen Kontrastwerte angepasst und Felder definiert werden, von wo die Kamera die Kontrastwerte her nehmen soll, was wiederum bedeutet das Bodenstruckturen abgedunkelt werden. Das Bild schaut deshalb dunkler aus.
Was nützt es aber dem Flieger, wenn das Bild zwar hell ist, er aber gar kein Wetter ermitteln kann? An dieser Stelle hilft uns die Zeit. Einerseits bekommen wie immer mehr Erfahrung andererseits hilft uns hier der Hersteller in dem er immer mehr Möglichkeiten seitens der Software bereitstellt.

Und, um mal die Kirche im Dorf zu lassen, zeigt mir einen andern Flugplatz der wie wir mit derart guten Kameras ausgestattet ist.
Trotzdem sind wir bemüht immer das Optimum rauszuholen.

der CamMaster


 
Warum gibt es die Shoutbox nicht mehr?
  • 2009-10-22:
    Sie wurde deaktiviert, nachdem ein Angreifer mit einer
    PHP-Script-Injektion-Attacke
    das bisherige Sicherheitskonzept umgehen konnte.

    Durch ein mehrstufiges Verfahren wurde von einem Server in Bralia (Rumänien) mittels URL-Umleitung ein Trojaner vom einem Rechner in Jakarta geladen, wobei letzterer als passives Opfer einzustufen ist.
    Der Virenscanner meldete einen Backdoor-Trojaner der C99Shell-Familie in einer älteren Fassung. Dieser sollte vermutlich dazu dienen, 'durch die Hintertür' ein weltweites Bot-Netz auszubreiten oder eine DoS-Attacke vorzubereiten.

    Somit erst einmal die "Schilde hoch!" und die Helfer (ping, nslookup, whois,..) aufwecken. Nachdem aus Sicherheitsgründen die Shoutbox deaktiviert war, konnte in Ruhe der Infektions-Mechanismus analysiert werden. Es konnten keine Manipulationen an der Homepage gefunden werden. Mit den gewonnenen Erkenntnissen wurde nach ähnlichem Schema ein eigener (harmloser) Trojaner entwickelt. Dieser kann nun in variabler Boshaftigkeit auf unsere Homepage (speziell die shoutbox und den Chat) gehetzt werden, um deren Robustheit zu erhöhen. Um einen erneuten Besuch des Angreifers zu überwachen, wurde eine Falle etabliert.
  • 2009-10-24: "Hilfsenergie auf die Schilde, Waffen entsichern..."
    Ein anderer Schnüffler aus Ami-Land ist schon in die Honigtopf-Falle reingetappt :-) Auf Empfehlung von lai.de wird nun zusätzlich ein sog. PageRestrictor eingebunden, der den Zugriff auf die Seiten überwacht. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an Jürgen.L von lai.de für die schnelle, konstruktive, kompetente Unterstützung; sowie das verschärfte Absichern der Server durch die lai.de-Admins.
  • 2009-10-25: "Spammer,Harvester,Spider,Drohen,..."
    Interessant, die lästigen Agenten sind auf der ganzen Welt verteilt. Wir bekommen 'Besuche' aus Indonesien, Kalifornien, usw. Heute hat 'etwas' aus den Emiraten versucht, sich als Suchmaschine zu tarnen um so etwas Sinnvolles vorzugaukeln...
  • 2009-11-02: "Die ganze Welt ist ein (Internet)Dorf."
    Na also, endlich, heute war Hangzhou an der chinesischen Ostküste dabei. Und man muß akzeptieren, daß es auch im Netz verschiedene Arten von Dienstleistern gibt.
    Die Arbeiten verlaufen vielversprechend und dauern an :-)
Weitere Hinweise:
  • Der neuliche Ausfall des Webcam-Servers hat nichts mit diesem Vorfall zu tun. Dieser scheint nach bisherigen Erkenntnissen immun zu sein, alle Probe-Angriffe wurden erfolgreich abgewehrt.
  • Einer Reaktivierung der Box nach erneuter Sicherheitsüberprüfung steht allerdings auch die Meinung von Kameraden entgegen. Die Shoutbox wird als unpassend empfunden, ein Imageverlust des Vereins wird befürchtet.

 
Dynamischer Segelflug:
Steuert man ein Segelflugzeug in einer geneigten Kreisbahn durch eine Windscherung, so kann man Energie gewinnen, d.h. in der Luft bleiben. Dieses Verfahren unterscheidet sich drastisch vom konventionellen Thermik-, Wellen- oder Hangfliegen. Wir kennen den Dynamischen Segelflug aus der theoretischen Ausbildung, sowie aus der Literatur (Versuch von Ingo Renner). Die Modellflieger sind sehr innovativ: Sie verbauen neuste hochfeste leichte Faserwerkstoffe. Ihre Maschinen können ohne Rücksicht auf einen menschlichen Piloten optimiert und belastet werden. Auf dieser Seite findet man einen Link zu einem Video (newd160.wmv, 18Mbyte), welches den aktuellen Geschwindigkeitsrekord (umgerechnet 597km/h, Nov. 2008) dokumentiert. Die benutzte Windscherung entstand dort durch einen querstehenden Bergkamm. Abraumhalden des Kohletagebaus eignen sich ebenfalls, die deutschen Modellflieger nutzen diese sehr erfolgreich, ihre Videos sind dort. Eine verständliche Erklärung zur Verfahrensweise findet man auch hier. Auch sehr schön anzuschaun sind jene: 1, 2, 3. Fazinierend!

 
Augen lasern: Es kommt bei Brillenträgern gerade in Mode, sich die Fehlsichtigkeit per Lasereingriff (PRK = refraktiv-chirurgischer Eingriff) korrigieren zu lassen.
Fliegerärzte warnen vor dem Verlust der fliegerischen Tauglichkeit - es bestehen folgende Bedenken:
  • Die Sehstärke kann im Tagesverlauf stark schwanken.
  • Erhöhte Blendempfindlichkeit möglich.
  • Kontrastsehfähigkeit bei Dunkelheit evtl. eingeschränkt.
  • Keine Langzeiterfahrung.
  • Siehe auch: Spiegel Nr. 46 / 2008, S. 156ff
  • wikipedia.LASIK

 
Im Flug mitzuführende Dokumente und Ausrüstung :
  • Lizenz,
  • Tauglichkeitszeugnis (medical),
  • Personalausweis oder Paß (etwas mit einem Paßbild),
  • Flugbuch (handschriftlich und aktuell - 'Flugzeitnachweis'),
  • aktuelle ICAO-Karte und ggf. Ersatzbrille.
Siehe auch VO(EU)1178/2011, FCL.045.

   
Sektoren im Segelflugbeschränkungsgebiet Stuttgart, hier ein paar Infos.
  • Sektoren Alb-Süd und Alb-Ost,
    Untergrenze des Luftraum D liegt bei FL75 (2300m bei 1013,25hPa).
  • Sektor Alb-Nord,
    Luftraum D ab 4500 ft (MSL), das sind nur 1370m (MSL).
  • Beachtenswert ist auch, daß die Untergrenzen verschiedener Sektoren in einigen Fällen als Flugfläche oder auch in Fuß (MSL) angegeben werden.
  • Die Zustände der Sektoren werden über die neue Segelflug-ATIS auf

    134,500 MHz

    abgestraht. Änderungen werden ab 5 min nach der vollen Stunde im Intervall von 15 min mitgeteilt. Siehe auch BWLV.
  • Innerhalb der Sektoren gilt Hörbereitschaft, damit einer Aktivierungsänderung in 15 min nachgekommen werden kann, d.h. Sinken oder Ausflug.
  • Über Langen 128,950 MHz ist es möglich eine Einzelfreigabe für den Einflug zu erhalten, dies funktioniert auch ohne Transponder.
  • Weitere Infos findet man in der entsprechenden "NfL I 45/07" oder beim BWLV.AK-Sektoren und dessen Download-Bereich, bzw. beim DAeC

 
Mode-S-Transponder:
Seit April 2008 gilt für Motorflugzeuge und Reise-Motorsegler die Transponderpflicht auch im unkontrollierten Luftraum ab Höhen oberhalb 5000ft / 1500m MSL, bzw. 3500ft / 1000m AGL (der höhere Wert gilt).
Mit Mode-S ist 'selektiv' gemeint, d.h. das Gerät überträgt eine dem Flugzeug zugeordnete Kennung an das Radar. Ansonsten gilt die Transponderpflicht natürlich auch in Luftraum C und D, sowie in Transponder Mandatory Zones (TMZ).
Siehe auch 'NfL I 55/07', und die Infos vom DAeC, Sekundärrradar (Wikipedia), .
Seit dem 15. März 2007 gilt wegen der Harmonisierung des europäischen Luftraums die neue Regelung für Transponder-Codes. Bei VFR-Flügen wird
     A/C 7000
verwendet, statt wie früher 'A/C 0021' und 'A/C 0022'. Dies gilt auch für TMZs (Transponder Mandatory Zones).
Siehe auch hier, bzw. die passende (NfL I 55/07).

 
Was unterscheidet FL70 von 7000ft?
  • Die Höhenangabe in Fuß bezieht sich auf den aktuellen Luftdruck (QNH), man befindet sich 7000 Fuß über dem Meeresniveau (MSL).
  • Die Angabe als Flugfläche FL70 ist auf die Standardatmoshäre mit Höhenmessereinstellung 1013,25hPa bezogen, d.h. man fliegt 7000 Fuß über die Druckfläche 1013hPa.
  • Beim An- oder Abflug bei Flughäfen gibt es für den Übergang zwei Übergangshöhen die Transition-Altitute, bzw. -Level. Diese wird auch in den ATIS-Durchsagen genannt.
  • Siehe auch Wikipedia.